Polnisches Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ist Ihre Anfrage noch aktuell?
Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)- Rechtsanwalt -
Richtig ist grundsätzlich, dass Führerscheine nur vom Ausstellerstaat beschlagnahmt werden dürfen. Andere Staaten als der Ausstellerstaat dürfen ausländische Führerscheine allenfalls beschlagnahmen, um einen Entziehungsvermerk anzubringen. Denn ein angeordnetes Fahrverbot gilt grundsätzlich nur für das Hoheitsgebiet des Staates, der das Fahrverbot verhängt. Insofern muss dem Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis die Möglichkeit verbleiben, in anderen Staaten die Fahrerlaubnis und damit den Führerschein weiter zu nutzen.
Falls die Behörden in Ihrem Fall ihre Befugnisse überschreiten, so sollten Sie einen Anwalt damit beauftragen, die entsprechenden Rechtsmittel gegen die behördliche Entscheidung einzulegen.
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