Europarecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern helfe ich Ihnen.
Es ist mitnichten so, dass Sie eine Strafanzeige nur erstatten können, wenn Sie sich selbst in Deutschland aufhalten. Eine Strafanzeige können Sie auch fernschriftlich oder gar fernmündlich erstatten. Beweismittel können Sie ebenso postalisch an die jeweilige Ermittlungsbehörde schicken. Dass das Landeskriminalamt Ihnen keinen Upload-Zugang zur Verfügung stellt, liegt vermutlich an den eingeschränkten technischen Ressorucen bei der Behörde.
Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?
Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich bitte Sie herzlich um Bewertung meiner Antwort (3-5 Sterne).
Danach können Sie bei Bedarf selbstverständlich beliebig Rückfragen stellen.
Es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte. Haben Sie noch konkrete Rückfragen?
Ich bitte Sie herzlich um Bewertung meiner Antwort (3-5 Sterne)!
Dies ist rechtlich zulässig und die Polizei ist aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes gar verpflichtet, diesen USB-Stick zu untersuchen, wenn ein Hinweis auf eine Straftat vorliegt.