Schweizer Recht
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Sehr geehrte Fragestellerin
Sehr geehrter Fragesteller
Vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Gegenüber einem Zahlungsbefehl ist innert 10 Tagen Rechtsvorschlag zu erheben. Rechtsvorschlag kann der zustellenden Postbeamtin, dem zustellenden Postbeamten oder innert 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls dem Betreibungsamt mündlich oder schriftlich erklärt werden. Dann ist das Betreibungsverfahren vorerst gestoppt.
Sofern ein definitiver Rechtsöffnungstitel vorliegt (rechtskräftiges Urteil) sollte das weitere Vorgehen Ihrerseits rechtlich geprüft werden. Gerne offeriere ich Ihnen eine telefonische Besprechung für eine vertiefte Rechtsberatung. Buchen Sie dazu eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.
Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte mit einer weiteren Frage an mich oder buchen Sie eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.
Freundliche Grüsse
RA lic. iur. Samuel Bohtz
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