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Samuel Bohtz
Samuel Bohtz,
Kategorie: Schweizer Recht
Zufriedene Kunden: 401
Erfahrung:  Rechtsanwalt at Einfachrecht
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Samuel Bohtz ist jetzt online.

Hallo, ich habe soeben eine Abholungsaufforderung vom

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, ich habe soeben eine Abholungsaufforderung vom Betreibungsamt erhalten, welche ich morgen Freitag abholen muss. Dies geht von einem definitiven Gerichtsurteil hervor.
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Schweiz, Kanton Zürich
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Möchte gerne wissen, wie es dann weiter geht. Ich bin Rentnerin und kann die verlangte "ungerechtfertigte" Forderung nicht begleichen.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
aufgrund einer Überprüfung haben wir festgestellt, dass Ihre o.a. Frage bisher leider noch nicht beantwortet wurde.
Wir haben Ihre Frage ohne zusätzliche Kosten unter einer erhöhten Priorität eingestuft, und unsere Experten erneut informiert, sich mit Ihrem Problem zu beschäftigen.
Sollten Sie weiterhin keine Antwort erhalten, bitten wir Sie, sich mit uns über
***@******.*** oder telefonisch von Montags-Freitag von 10:00-18:00 unter
Deutschland: 0800(###) ###-####
Österreich: 0800 802136
Schweiz: 0800 820064
in Verbindung zu setzen.
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Ihr JustAnswer Moderatoren-Team
Kunde: hat geantwortet vor 2 Monaten.
Nachricht von JustAnswer auf Kundenwunsch) Sehr geehrter Experte, Ihr Kunde möchte ein Angebot von Ihnen über den zusätzlichen Service: Telefon-Anruf.
Kunde: hat geantwortet vor 2 Monaten.
Bitte teilen Sie ihm mit, ob Sie noch weitere Informationen benötigen oder senden Sie ihm ein Angebot, damit Ihr Kunde weiter betreut werden kann.

Sehr geehrte Fragestellerin

Sehr geehrter Fragesteller

Vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Gegenüber einem Zahlungsbefehl ist innert 10 Tagen Rechtsvorschlag zu erheben. Rechtsvorschlag kann der zustellenden Postbeamtin, dem zustellenden Postbeamten oder innert 10 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls dem Betreibungsamt mündlich oder schriftlich erklärt werden. Dann ist das Betreibungsverfahren vorerst gestoppt.

Sofern ein definitiver Rechtsöffnungstitel vorliegt (rechtskräftiges Urteil) sollte das weitere Vorgehen Ihrerseits rechtlich geprüft werden. Gerne offeriere ich Ihnen eine telefonische Besprechung für eine vertiefte Rechtsberatung. Buchen Sie dazu eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.

Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte mit einer weiteren Frage an mich oder buchen Sie eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.

Freundliche Grüsse

RA lic. iur. Samuel Bohtz

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Samuel Bohtz,
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