Schweizer Recht
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Sehr geehrter Fragesteller
Vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zu was das Gericht verpflichtet ist, ist jeweils nicht immer ganz klar. Zentral ist, dass das Gericht die hälftige Teilung im Regelfall anordnet oder – nach Art. 124b ZGB eine andere Teilung anordnet, wenn ein ausreichende Altersvorsorge gewährleistet ist. Die konkrete Berechnung dagegen erfolgt immer durch die Pensionskassen selbst, d.h. das Gericht nimmt keine Berechnung in der Sache selbst vor. Ich empfehle Ihnen daher sehr, die Abweichung von der hälftigen Teilung ausreichend zu begründen. Vor allem mit entsprechenden Belegen. Praktische Informationen erhalten Sie u.a. hier: https://bit.ly/3ZM0D3l
Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte mit einer weiteren Frage an mich oder buchen Sie eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.
Freundliche Grüsse
RA lic. iur. Samuel Bohtz
https://www.justanswer.de/anwalt/expert-samuel-bohtz
Das Ziel Ihrerseits sollte sein, dem Gericht bestmöglich darzulegen, weshalb Ihre Partnerin über eine genügende Altersvorsorge verfügt, wonach von einer hälftigen Teilung des Vorsorgekapitals abgewichen werden kann. Die Zuteilung (Quote) erfolgt durch das Gericht, die Berechnung durch die Pensionskassen. Was zu dieser Frage ein gerichtlicher Gutachter beitragen kann, ist nicht ganz klar. Selbstverständlich können Sie jedoch immer beantragen, es sei ein Gutachter zu beauftragen, der folgende Fragen (xyz) abklärt.
Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann.
Dreh- und Angelpunkt für das Gericht ist und bleibt Art. 124b Abs. 2 ZGB, also wenn eine hälftige Teilung unbillig wäre: https://bit.ly/3D2Sqhi
Die von Ihnen angeführte Argumentation hilft hier sicher. Auch kann immer ein Experte beauftragt werden. Idealerweise stellen Sie aber bereits zuvor alle für Ihre Argumentation behilflichen Argumente und Belege zusammen und reichen es dem Gericht ein. Grundsatz: Je besser belegt Sie in die Verhandlung gehen, desto eher kommen Sie zu Ihrem Recht. Denkbar ist auch, dass Sie die gewünschten Berechnungen vorab mit einem anerkannten BVG-Experten in Ihrer Region berechnen und diese Berechnung eingeben: https://bit.ly/3J1CkIR