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Samuel Bohtz
Samuel Bohtz,
Kategorie: Schweizer Recht
Zufriedene Kunden: 401
Erfahrung:  Rechtsanwalt at Einfachrecht
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Samuel Bohtz ist jetzt online.

Mein 20jähriger Sohn hat seine Lehrstelle wegen psychischer

Diese Antwort wurde bewertet:

Mein 20jähriger Sohn hat seine Lehrstelle wegen psychischer Probleme (er war auch in der Klinik wegen Depressionen) abbrechen müssen und arbeitet nun Temporär. 5 Stellen musste er nach kurzer Zeit abbrechen weil er den Stress nicht prestierte. Jetzt bekommt er seid diesem Monat von der Gemeinde Sozialhilfe von 800.- und ich sei als alleinerziehende Mutter ohne Alimente im Stundenlohn im Telefonmarketing Unterstützungspflichtig. - Ich stehe am Rande des Ruins. Ist das Vorgehen der Sozialhilfe korrekt? Besten Dank für Ihre Auskunft und Hilfe Annalise Steiner
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Schweiz
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Es kommt mir jetzt gerade nichts in den Sinn. Aber ich stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Sehr geehrte Fragestellerin

Sehr geehrter Fragesteller

Vielen Dank ***** ***** Nutzung von JustAnswer. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Die Ihnen und Ihrem Sohn zustehende Sozialhilfe können Sie mittels diesem Rechner berechnen:

https://www.sozialhilferechner.ch/de

Die Eltern trifft eine Unterhaltspflicht: https://bit.ly/3CZrZZX. Die rechtliche Wertungsfrage betrifft den Sachverhalt, ob Ihr Sohn arbeiten könnte – d***** *****egt keine Unterhaltspflicht Ihrerseits mehr vor – oder eben nicht. Sofern die Arbeits-fähigkeit oder medizinische Gründe für den Lehrabbruch ärztlich oder von einer anderweitigen Fachperson bestätigt werden können, sollten Sie umgehend das Gespräch mit der Sozialhilfebehörde suchen.

Zudem müssen Sie sich keine Schikane der Sozialhilfebehörde gefallen lassen. Sofern Sie keine baldige Lösung mit der Behörde finden, empfehle ich Ihnen, den Vorfall der Fachstelle Sozialhilferecht zu melden: https://www.sozialhilfeberatung.ch/

Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte mit einer weiteren Frage an mich oder buchen Sie eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.

Freundliche Grüsse

RA lic. iur. Samuel Bohtz

https://www.justanswer.de/anwalt/expert-samuel-bohtz

Sehr geehrte Fragestellerin

Habe ich Ihre Fragen beantwortet oder ist noch eine Antwort offen? Fragen Sie dann bitte nach. Es ist mein Ziel, einen exzellenten Service zu bieten. Ansonsten danke ***** ***** für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann.

Freundliche Grüsse

RA lic. iur. Samuel Bohtz

https://www.justanswer.de/anwalt/expert-samuel-bohtz

Samuel Bohtz und weitere Experten für Schweizer Recht sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 2 Monaten.
Sehr geehrter Herr Bohtz. Vielen herzlichen Dank für Ihre kompetente und fundierte Antwort. Ich habe diese jetzt an die zuständige Sozialarbeiterin und im Cc an den Leiter soziale Dienste übermittelt mit der Bitte um eine schnelle Antwort über das weitere Vorgehen und meiner Hoffnung auf eine gütliche Einigung. Je nachdem wie die Reaktion ausfällt wäre ich allenfalls froh mich wieder an Sie wenden zu dürfen. Ist das Okay für Sie? Freundliche Grüsse Annalise Steiner

Jawohl gerne.

Kunde: hat geantwortet vor 2 Monaten.
Guten Abend Herr BohtzIch habe einen Termin mit dem Leiter Soziale Dienste. Darauf möchte ich mich optimal vorbereiten. Können Sie mir bitte sagen, was diese Passage in Ihrem Antwortschreiben genau bedeutet?Sofern die Arbeits-fähigkeit oder medizinische Gründe für den Lehrabbruch ärztlich oder von einer anderweitigen Fachperson bestätigt werden können, sollten Sie umgehend das Gespräch mit der Sozialhilfebehörde suchen.Mein Sohn war 2 x stationär in der Klinik Königsfelden für insgesamt 7 Wochen. Die Diagnose lautete: mittelgradig depressive Episoden, psychische Erschöpfung.Deswegen konnte er die Lehre und die Lehrabschlussprüfung nicht beenden.Während dieser sehr schwierigen Zeit musste ich alle seine Arztrechnungen, Selbstbehalte, Francise und alle anfallenden Rechnungen von ihm selber bezahlen.Auf dem Sozialamt hat man mich trotz persönlicher und telefonischer Nachfrage immer "abgewimmelt": Stichwort: Familienunterstützung. Jaja, sie bleiben für immer unsere Kinder ... usw.Alle meine Ersparnisse sind draufgegangen und ich musste auch meine Familie um finanzielle Hilfe bitten. Hätte ich Anspruch auf Unterstützung gehabt?Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche GrüsseAnnalise Steiner

Sehr geehrte Fragestellerin

Grundidee: Da Ihr Sohn aufgrund seiner Krankheit eben nicht für seinen (teilweisen) Lebensunterhalt sorgen kann, trifft Sie eine (erweiterte) Unterstützungspflicht, welche folglich von der Sozialhilfe finanziert werden sollte. Für das Gespräch: Lassen Sie sich vorerst von der Behörde alles erklären. Grundsätzlich ist diese für die Darlegung zuständig und nicht Sie. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe, dies ist keine Wohltat der Gemeinden mehr. Nehmen Sie alle relevanten Belege zur Besprechung mit. Sofern Sie weiterhin abgewimmelt werden, melden Sie sich bei der oben angeführten Fachstelle.

Freundliche Grüsse

RA lic. iur. Samuel Bohtz

https://www.justanswer.de/anwalt/expert-samuel-bohtz