Sehr geehrte Fragestellerin
Sehr geehrter Fragesteller
Vielen Dank ***** ***** Nutzung von JustAnswer. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Die Ihnen und Ihrem Sohn zustehende Sozialhilfe können Sie mittels diesem Rechner berechnen:
https://www.sozialhilferechner.ch/de
Die Eltern trifft eine Unterhaltspflicht: https://bit.ly/3CZrZZX. Die rechtliche Wertungsfrage betrifft den Sachverhalt, ob Ihr Sohn arbeiten könnte – d***** *****egt keine Unterhaltspflicht Ihrerseits mehr vor – oder eben nicht. Sofern die Arbeits-fähigkeit oder medizinische Gründe für den Lehrabbruch ärztlich oder von einer anderweitigen Fachperson bestätigt werden können, sollten Sie umgehend das Gespräch mit der Sozialhilfebehörde suchen.
Zudem müssen Sie sich keine Schikane der Sozialhilfebehörde gefallen lassen. Sofern Sie keine baldige Lösung mit der Behörde finden, empfehle ich Ihnen, den Vorfall der Fachstelle Sozialhilferecht zu melden: https://www.sozialhilfeberatung.ch/
Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte mit einer weiteren Frage an mich oder buchen Sie eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.
Freundliche Grüsse
RA lic. iur. Samuel Bohtz
https://www.justanswer.de/anwalt/expert-samuel-bohtz