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Samuel Bohtz
Samuel Bohtz,
Kategorie: Schweizer Recht
Zufriedene Kunden: 400
Erfahrung:  Rechtsanwalt at Einfachrecht
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Samuel Bohtz ist jetzt online.

Guten Tag Fachassistent(in): Guten Tag. Wie kann ich Ihnen

Diese Antwort wurde bewertet:

Guten Tag
Fachassistent(in): Guten Tag. Wie kann ich Ihnen helfen?
Fragesteller(in): Ich benötige eine Auskunft bezüglich eine junge Person, die ein Praktikum in einer Kindertagesstätte begonnen hat. Nun gibt es Unstimmigkeiten mit der Beendung des Arbeitsverhältnisses sowie der Lohnzahlung.
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Im Kanton Zürich
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Im Moment nicht
Sehr geehrte Fragestellerin
Sehr geehrter Fragesteller
Vielen Dank ***** ***** Nutzung von JustAnswer. Damit ich Sie möglichst präzis beraten kann, bitte ich Sie, hier Ihre konkrete Rechtsfrage zu stellen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass wir die Angelegenheit telefonisch besprechen. Buchen Sie dazu einfach den Premium Service.
Freundliche Grüsse
RA lic. iur. Samuel Bohtz
https://www.justanswer.de/anwalt/expert-samuel-bohtz
Kunde: hat geantwortet vor 2 Monaten.
Guten Tag Herr Bohtz
Vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne schilde ich Ihnen nachstehend meine Rechtsfrage:Es betrifft eine junge Person (ich nenne sie hier Petra) , die bei einer Kindertagesstätte ein Praktikum absolvieren wollte. Nachdem die Kita die Bewerbung von Petra erhalten hatte, lud sie sie zu einer 1-wöchigen Schnupperwoche ein. Diese sollte zeigen, ob sich beide Parteien eine künftige Zusammenarbeit vorstellen könnten. Nach Ablauf der Schnupperwoche fand ein Beurteilungsgespräch zwischen Petra und der Kita-Leitung statt. Die Leitung bot ihr eine Praktikumsstelle mit Start 3. Januar 2023 bis zum Sommer 2023 an. Lohn 1'500.-- monatlich. Am 3. Januar startete Petra offiziell und arbeitet nun seit zwei Wochen in dieser Kita. Schon rasch stellte sich aber heraus, dass das Arbeitsumfeld und die Betreuung der Mitarbeitenden nicht so ist, wie es sein sollte. Die Leitung hält sich nicht an Abmachungen, das Arbeitsklima ist unfreundlich und Petra möchte nicht mehr dort arbeiten. Sie suchte gestern das Gespräch mit der Leitung und legte ihre Absicht, zu gehen, offen. Die Leitung hat sie nun informiert, dass sie bis zum 3. Februar arbeiten müsse, wenn sie eine Lohnzahlung erhalten möchte. Petra will nun aber nicht nochmals zwei weitere Wochen in dieser Kita arbeiten, nur um Lohn zu erhalten. Sie möchte gerne jetzt aufhören und für die vergangenen zwei Wochen eine Bezahlung erhalten. Leider hat sie den Vertrag, welcher ihr per Post zugestellt worden ist, noch nicht unterzeichnet. Dies, weil sie mit gewissen Details nicht einverstanden war und schon nach dem ersten Arbeitstag gemerkt hat, dass es ihr nicht gefällt. Was ist nun da die Rechtsgrundlage? Gemäss unserer Recherche, kann ein Praktikumsvertrag im ersten Monat auf eine Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Was nun, wenn der Vertrag noch nicht unterzeichnet worden ist? Nun die Frage an Sie, Herr Bohtz: Kann sie trotzdem eine Lohnzahlung geltend machen, wenn sie ihre Kündigung schriftlich und eingeschrieben einreicht und die 7-tägige Frist Kündigungsfrist einhält?Besten Dank für Ihre Auskunft. Falls Sie noch weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne bei mir melden.Freundliche GrüssePriska Zurbrügg

Sehr geehrte Fragestellerin

Vielen Dank ***** ***** Nutzung von JustAnswer. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Die Kita-Praktikantin kann sich vernünftigerweise auf den Standpunkt stellen, dass – auch wenn der Praktikums-/Arbeitsvertrag nicht unterzeichnet wurde – dieser mündlich abgeschlossen wurde. Selbst wenn dieser nicht gelten sollte, dann gilt das OR, wonach in der Probezeit beidseitig während einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden kann. Während der Probezeit bis zum Kündigungszeitpunkt ist der vereinbarte Lohn geschuldet, sofern auch gearbeitet wird. Eine Lohnfortzahlung während einer Arbeitsunfähigkeit ist dagegen üblicherweise nicht geschuldet – ausser, wenn vertraglich vereinbart.

Sofern nicht bereits erfolgt, empfehle ich der Praktikantin, das Praktikum schriftlich innert 7 Tagen zu kündigen – sofern gewünscht – und den Lohn spätestens auf den 31.1.23 zu verlangen. Sie kann das Kündigungsschreiben auch vor Ort visieren lassen. Widrigenfalls ist die Lohnforderung umgehend dem Friedensrichter am Ort der Beklagten einzureichen. Verwenden Sie in allen Fällen das folgende Schlichtungsgesuch: https://bit.ly/34kfJzM. Das Schlichtungsverfahren ist einfach, kostengünstig und oft sehr zielführend. Der Friedensrichter kann nach Art. 212 ZPO (https://bit.ly/31UnBs3) bis zu einem Streitwert von CHF 2‘000 entscheiden; bis zu einem Streitwert von CHF 5‘000 kann er immerhin einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Nach Art. 113 ZPO besteht auch keine Gefahr, dass Sie allfällige Parteienschädigungen zu übernehmen haben. Meist nützt nur schon die dezidierte Erklärung, dass Sie die Angelegenheit durch die Schlichtungsstelle klären lassen wollen, für die Förderung der Vergleichsbereitschaft. Für das Klageverfahren in der Schweiz besteht kein Anwaltszwang.

Zum leidigen Thema Praktika möchte ich Sie gerne darauf hinweisen: https://bit.ly/3GHS3Ke

Gerne offeriere ich Ihnen eine telefonische Besprechung für eine vertiefte Rechtsberatung. Buchen Sie dazu eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.

Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte mit einer weiteren Frage an mich oder buchen Sie eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.

Freundliche Grüsse

RA lic. iur. Samuel Bohtz

https://www.justanswer.de/anwalt/expert-samuel-bohtz

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Kunde: hat geantwortet vor 2 Monaten.
Guten Abend Herr Bohtz! Vielen Dank für Ihre Antwort, sie ist sehr hilfreich! Ich werde sie mit 5 Sternen bewerten. :-) Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und grüsse Sie freundlich. Priska Zurbrügg