So funktioniert JustAnswer:
  • Fragen Sie einen Experten
    Tausende Experten in über 200 Kategorien.
  • Erhalten Sie eine professionelle Antwort
    Per E-Mail oder sofortiger Benachrichtigung, während Sie auf unserer Website warten. Stellen Sie ggf. weitere Anschlussfragen.
  • 100%ige Zufriedenheit garantiert
    Bewerten Sie die erhaltene Antwort.
Stellen Sie Ihre Frage an Samuel Bohtz.
Samuel Bohtz
Samuel Bohtz,
Kategorie: Schweizer Recht
Zufriedene Kunden: 401
Erfahrung:  Rechtsanwalt at Einfachrecht
106016683
Geben Sie Ihre Frage in der Kategorie Schweizer Recht hier ein
Samuel Bohtz ist jetzt online.

Guten Tag Ich habe und der Gemeinde Zug die Einbürgerung

Diese Antwort wurde bewertet:

Guten Tag

Ich habe im Kanton und der Gemeinde Zug die Einbürgerung gestartet. Als Referenzpersonen habe ich drei Schweizer angegeben. Diese wohnen aber nicht in der Gemeinde Zug wie gefordert. Die Gemeinde meinte das dies dazu führen kann das mein Gesuch zurückgestellt wird. Daher überlege ich dies abzubrechen. Kann man wirklich darauf bestehen das die Referenzpersonen aus der Stadt Zug sein müssen?

Freundliche Grüsse ***

Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?

Fragesteller(in): Stadt Zug / Kanton Zug

Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?

Fragesteller(in): Alle Einbürgerungsvorausetzungen sind erfüllt ausser drei Referenzpersonen aus der Stadt.

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
aufgrund einer Überprüfung haben wir festgestellt, dass Ihre o.a. Frage bisher leider noch nicht beantwortet wurde.
Wir haben Ihre Frage ohne zusätzliche Kosten unter einer erhöhten Priorität eingestuft, und unsere Experten erneut informiert, sich mit Ihrem Problem zu beschäftigen.
Sollten Sie weiterhin keine Antwort erhalten, bitten wir Sie, sich mit uns über
***@******.*** oder telefonisch von Montags-Freitag von 10:00-18:00 unter
Deutschland: 0800(###) ###-####
Österreich: 0800 802136
Schweiz: 0800 820064
In Verbindung zu setzen.
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Ihr JustAnswer Moderatoren-Team

Sehr geehrte Fragestellerin

Sehr geehrter Fragesteller

Vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Art. 11 Abs. 3 der Bürgerrechtsverordnung (BüV) bestimmt, dass die enge Verbundenheit von Referenz­personen mit Wohnsitz in der Schweiz bestätigt werden können: https://bit.ly/3QGFLXa

Alle verlangten Voraussetzungen müssen gesetzlich vorgeschrieben sein. Die von Ihnen genannten Anforderungen dürfen Ihnen nur dann entgegen gehalten werden, wenn dies so im kantonalen BüG oder im Reglement der Bürgergemeinde Zug vorgesehen ist; was gemäss erster Durchsicht beider Dokumente nicht der Fall ist. Ansonsten lassen Sie sich von der zuständigen Person die zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen nennen.

Gerne offeriere ich Ihnen eine telefonische Besprechung für eine vertiefte Rechtsberatung. Buchen Sie dazu eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.

Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte mit einer weiteren Frage an mich oder buchen Sie eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.

Freundliche Grüsse

RA lic. iur. Samuel Bohtz

https://www.justanswer.de/anwalt/expert-samuel-bohtz

Samuel Bohtz,
Kategorie: Schweizer Recht
Zufriedene Kunden: 401
Erfahrung: Rechtsanwalt at Einfachrecht
Samuel Bohtz und weitere Experten für Schweizer Recht sind bereit, Ihnen zu helfen.