Schweizer Recht
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Danke ***** *****ß, ***
Fachassistent(in): Was ist Ihre Nationalität?
Fragesteller(in): Doppelstaatbürgerschaft, Schweiz und deutsch
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Nein, wenn das ausreicht nicht
Sehr geehrter Fragesteller
Vielen Dank ***** ***** Nutzung von JustAnswer. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Schweizer Doppelbürger, die im anderen Heimatstaat ihre Wehrpflicht bereits erfüllt haben oder Ersatz bezahlen, werden grundsätzlich nicht in die Schweizer Armee aufgenommen: https://bit.ly/3W9jsKU. Gemäss dem massgebenden Abkommen (D/CH) ist zudem der ständige Aufenthalt massgebend und das Wahlrecht musste ohnehin bis zum 19. Altersjahr erfolgen.
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Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte mit einer weiteren Frage an mich oder buchen Sie eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.
Freundliche Grüsse
RA lic. iur. Samuel Bohtz
https://www.justanswer.de/anwalt/expert-samuel-bohtz