Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Wenn die Waschmaschine Gegenstand der Mietsache ist und sie diese mit der Mietwohnung überlassen bekommen haben, stellt deren Ausfall in der Tat ein Mietmangel dar.
Bezüglich dieses Mietmangels können Sie eine Mietminderung vornehmen, und zwar für die Zeit, in welcher die Waschmaschine ausgefallen ist.
Allerdings dürfte die Mietminderung sich maximal zwischen 1% bis 3 % belaufen. Im Streitfall muss hierüber ein Gericht entscheiden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-