Schweizer Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Anwälte haben - wie viele andere Dienstleister auch - das Recht zur jederzeitigen Kündigung des Dienstvertrages. Es besteht insofern auch keine unbedingte Rechtspflicht zur Reaktion auf E-Mails und Anrufe.
Sie können indes von dem Anwalt verlangen, dass er Ihnen Ihre Unterlagen und Akten zurückgibt. Hierzu können Sie ihm schriftlich per Einschreiben eine Frist von zwei Wochen setzen. Sollte er trotzdem Ihre Unterlagen und Akten nicht zurückgeben, so können Sie den Anwalt auf Herausgabe verklagen. Hierzu sollten Sie einen Anwalt vor Ort beauftragen.
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