Schweizer Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,
was ist denn der Grund für diesen Mangel ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sehr geehrter Fragesteller,gern stelle ich Ihnen eine Antwort ein, muss aber nochmals nachfragen: War Ihnen die Problematik mit dem "Stauwasser" bei Vertragsschluss bekannt ?Mit freundlichen GrüßenRA Grass
Sehr geehrter Fragesteller,danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.Grundsätzlich kann ein Sachmangel auch bzgl. des Erbpachgtgrundstücks bestehen. Ansprüche können Sie dann geltend machen, es sei denn es wurde ein Haftungsausschluss vereinbart. Ist dieser nicht gegeben können Sie zum einen die Beseitigung des mangels fordern, dies könnte also z.B. im Anlegen einer Drainage sein und bis zur Mangelbeisitigung können Sie auch den erbbauzins mindern.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.Mit freundlichen GrüßenRA Grass