Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Der Wortlaut deutet tatsächlich darauf hin, dass von Ihnen erwartet wird, 150 Stunden ohne Gegenleistung zu arbeiten. Erst wenn die Mehrarbeit über 150 Stunden liegt, erhalten Sie einen Ausgleich. So verstehe ich diese Vertragsklausel.
Ob das in der Schweiz üblich ist, kann ich nicht beurteilen. Mir erscheint es aber als eine überzogene Erwartung des Arbeitgebers. Warum sollten Sie unentgeltlich für ihn arbeiten. Diese Frage würde ich an Ihrer Stelle dem Arbeitgeber stellen und darauf drängen, dass diese Vertragsklausel entweder entfernt wird oder andernfalls Sie den Vertrag nicht unterschreiben. Überstunden an sich sind schon ein Entgegenkommen des Arbeitnehmers. Aber wenn die dann noch nicht mal vergütet werden, ist das ein Grund, nicht für diesen Arbeitgeber zu arbeiten.
Gehen Sie vorsichtig an die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ran, indem Sie ihn einfach direkt fragen, was diese Klausel zu bedeutet hat, ob Sie es richtig verstanden haben, dass Sie 150 Stunden ohne Bezahlung für ihn arbeiten sollen und warum das so sein soll.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.