Schweizer Recht
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Gerne beantworte ich Ihre Anfrage:
Nein, wenn Sie auf dem deutschen Konsulat in der Schweiz den Pass verlängern, bekommen Sie dort keine Probleme und werden dort auch nicht verhaftet. Dieser Haftbefehl ist nach 2 Jahren auch nicht mehr wirksam.
Ich freue mich über Ihre Bewertung und verbleibe mit freundlichen Grüßen