Sehr geehrte Fragestellerin
Sehr geehrter Fragesteller
Vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Die Kündigung von Fitnessabos ist ein Dauerbrenner im Konsumentenschutz: https://bit.ly/3pN8hsl
Eine andere Frage ist die, ob das Abo auch für die während der durch COVID-19 eingeschränkte Dauer bezahlt werden muss. Art. 119 OR bestimmt, dass wenn die Leistung vom Fitnesscenter nicht oder nur teilweise erbracht wird, auch der Preis während dieser Zeit nicht oder eben nur teilweise bezahlt werden muss. Der volle Preis ist nur dann zu bezahlen, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar und unmissverständlich festhalten, dass der volle Preis auch zu bezahlen ist, wenn die Leistung nicht vollständig erbracht werden kann. Kontrollieren Sie dazu die erhaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern die massgebenden AGBs keine solche Bestimmung erhalten, können Sie es auf eine Betreibung ankommen lassen. Im Falle einer Betreibung müssen Sie sofort Rechtsvorschlag erheben. Da Sie eine mangelhafte Leistung geltend machen, müsste das Fitnesscenter den Rechtsvorschlag via Schlichtungsstelle/Friedenrichter beseitigen.
Sofern Sie grundsätzlich weiterhin an einem Training interessiert sind, empfehle ich Ihnen aus anwaltlicher Sicht dringend, eine aussergerichtliche Vereinbarung mit dem Fitnesscenter anzustreben (bspw. Gutschrift, teilweiser Erlass usw).
Für eine belastbare Rechtsauskunft zu Ihrer konkreten Situation offeriere ich Ihnen gerne eine telefonische Besprechung. Buchen Sie dazu den Premium Service mit mir.
Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte mit einer weiteren Frage an mich oder buchen Sie eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.
Freundliche Grüsse
RA lic. iur. Samuel Bohtz
https://www.justanswer.de/anwalt/expert-samuel-bohtz