Schweizer Recht
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Mein chef hat mir zu wenig bezahlt, obwohl ich keinen neuen vertrag unterschrieben habe
Mein chef wollte das ich nur noch 20 stunden arbeite oder ich sollte vor Weihnachten kündigen. Dann war ich lange im Krankenhaus und habe den 20 stunden Vertrag nicht unterschrieben und ich wurde im januar schon für 20 stunden bezahlt
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),es freut mich, dass Sie sich für die Nutzung von JustAnswer entschieden haben.Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.Bitte erlauben Sie mir zur Vermeidung von Missverständnissen folgende Nachfrage:Haben Sie einen laufenden Arbeitsvertrag mit höherer Stundenzahl?Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies gern über den Premiumservice hinzubuchen. Ich vereinbare dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.Vielen Dank.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:So lange kein neuer Vertrag geschlossen wird bzw. wurde, gilt der aktuelle Vertrag von 30 Stunden.
Hiernach hat auch die Abgeltung Ihrerseits zu erfolgen.
D. h. Ihr AG schuldet in der Tat das Gehalt aus den 30 Stunden.
Dies können Sie auch einfordern.
Setzen Sie hierfür nachweislich eine Zahlungsfrist ggü. Ihrem AG von 10 Tagen.
Reagiert dieser nicht, können Sie Ihre Forderung über einen Rechtsanwalt einfordern. Dieser wird ggf. Klage gegen den AG erheben.
Die Kosten des Prozess hat der unterlegende AG zu tragen.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-