Schweizer Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Sie könnten ein entsprechendes Verlangen gerichtlich durchsetzen, wenn Sie keine andere Möglichkeit zum Verlegen eines Abwasserrohres zum Anschluss an die öffentlichen Rohre haben.
Denn auf der einen Seite steht der Anschluss- und Benutzungszwang und auf der anderen Seite müssen Sie dann aber auch die Möglichkeit haben, diese zu nutzen.
Als Anspruchsgrundlage gegen den Nachbarn kann hier u. a. § 917 BGB analog dienen.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-