Sehr geehrter Fragesteller
Vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: ich gehe davon aus, Sie sprechen die künftigen Ergänzungsleistungen Ihrer Mutter an.
Betreffend der Anrechnung der Mietzinse als anerkannte Ausgaben, bestimmt Ziffer 3231.05 der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL): https://bit.ly/2qmo8nS
„Wenn die EL-beziehende Person eine Wohnung zusammen mit deren Eigentümer bewohnt und zwischen den Parteien ein Mietvertrag besteht, ist dieser grundsätzlich zu beachten, und der vereinbarte Mietzins ist (bis zum zulässigen Maximum nach Kap. 3.2.3.2 ff.) als Ausgabe zu berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass der Mietzins tatsächlich bezahlt wird und nicht offensichtlich übersetzt ist. Wenn kein Mietzins vereinbart wurde oder bezahlt wird, (…) dann ist vom Mietwert der Wohnung nach Rz 3433.02 zzgl. Nebenkostenpauschale nach Rz 3236.02 auszugehen und diese Summe zu gleichen Teilen auf die einzelnen Personen aufzuteilen."
Gemäss dieser Bestimmung wird auf jeden Fall ein Mietzins angerechnet – entweder der vereinbarte oder sinngemäss der Eigenmietwert.
Betreffend der von Ihnen erwähnten fiktiven Eigenmietwertbesteuerung: Das Bundesgericht hielt im Entscheid 2A.535/2003 vom 28. Januar 2005 fest, dass die Steuerbehörde grundsätzlich auf den vom Steuerpflichtigen abgeschlossenen Vertrag abzustellen hat. Sie darf nur dann davon abweichen, wenn der Steuerpflichtige ausschliesslich um der Steuerersparnis willen ein ungewöhnliches Vorgehen gewählt hätte, d.h., wenn eine Steuerumgehung vorliegt. Das wird u.a. vermutet, wenn der Mietzins weniger als 50 Prozent des Eigenmietwertes beträgt.
Konnte ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen? Dann danke ***** ***** zum Voraus für die positive Bewertung meiner Antwort (Anklicken von drei bis fünf Sternen), damit die Vergütung ausgelöst werden kann. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte mit einer weiteren Frage an mich oder buchen Sie eine telefonische Besprechung (Premium Service) mit mir.
Freundliche Grüsse
RA lic. iur. Samuel Bohtz