Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer.
Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Maßgeblich ist, um was für Substanzen es sich handelt und wie diese in der Schweiz eingeordnet sind.
In der Regel fallen verbotene Substanzen nicht unter das Recht der Ausübung der Religionsfreiheit.
Und zwar deshalb, da eine Religion (wie wir Sie kennen) nicht den Gebrauch bestimmter Substanzen vorschreibt.
Der jeweilige Staat kann hier dem Verbot der Substanzen eine höhere "Wertigkeit" zubemessen, als der Religionsausübung.
Diese Rechtshoheit hat ein Staat.
Wenn Sie sich dadurch in Ihrem Recht zur Ausübung Ihrer Religion und/oder einem weiteren Grundrecht verletzt fühlen, müssten Sie beim Schweizer Bundesgericht Klage erheben.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-