Schweizer Recht
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Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die Nutzung von justanswer.
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Was ergibt sich denn aus dem handschriftlichen Testament und wann wurde es errichtet ?
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet wird.
Nach schweizerischem Recht geht die güterrechtliche Auseinandersetzung der erbrechtlichen Auseinandersetzung vor.
Das bedeutet aber nicht, dass in erbrechtlicher Hinsicht keine Ansprüche mehr bestehen. Erst die rechtskräftige Scheidung hätte dazu geführt, dass aus einer Verfügung von Todes wegen keine Ansprüche mehr hergeleitet werden können.
Nach diesseitiger Auffassung kann daher Ihre Partnerin noch erbrechtliche Ansprüche geltend machen.
Für weitere Fragen stehe ich über den Button „Dem Experten antworten“ zur Verfügung. Anderenfalls mögen Sie bitte Ihre positive Bewertung für meine Beratung abgeben, in dem Sie hierzu auf die Bewertungssterne (3 bis 5) klicken.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Nach deutschem Recht fällt das Erbrecht des Ehegatten weg, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung bzw. für die Eheaufhebung beim Erbfall gegeben waren und der Erblasser den entsprechenden Antrag gestellt hat oder der Scheidung zugestimmt hat.
In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit, von den Erben Unterhalt nach §§ 1569 - 1586 b BGB zu verlangen, vgl. § 1933 Satz 3 BGB .
Rechtsanwalt