Da das Bundesamt für Wohnungswesen den aktuellen Referenzzinssatz in der Höhe von 2.25% festgelegt hat, haben wir bei unserem Vermieter um Mietzinsreduktion angefragt. Gestützt auf eine online Berechnung der Mietzinsveränderung vom Mieterverband des Kantons Freiburg sind wir auf eine Reduktion von CHF 250.- pro Mt per 01.02.2013 (nächstmöglicher Kündigungstermin) gekommen. Gemäss Mietvertrag bezahlen wir heute:
- CHF 1980.- Mietzins
- CHF 180.- Autounterstand (2 Parkplätze)
- Mietvertragsbeginn = 01.06.2009
- Berechnungsgrundlage = Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen, offizieller Stand bei Mietantritt.
Der Vermieter will uns nun eine Reduktion von CHF 15.-/Mt zugestehen. Er argumentiert wie folgt:
- der Referenzzinssatz sei bei Mietbeginn bei 3.25 % gelegen und nicht wie von uns behauptet bei 3.5%. Meines Wissens sank der jedoch erst per 03.06.2009 auf 3.25%.
- die Senkung vom 02.09.2009 auf 3% könne nicht berücksichtigt werden, da im Bastelraum noch Waschmaschinenanschlüsse montiert wurden, wobei kein Aufschlag des Mietzinses erfolgte. Diese Anschlüsse waren jedoch bei Vertragsunterzeichnung (leider nur mündlich) vereinbart worden und waren ausschlaggebend für die Unterzeichnung des Vertrages.
- Für die Festlegung der Mietzinse bei Bauten unter 15 Jahren sei die Bruttorendite massgebend (Nettomietzinseinnahmen x 100% / Anlagekosten). Im Mietvertrag steht jedoch klar, dass die Berechnungsgrundlage der Referenzzinssatz sei.
- Bei den Autounterständen werde von einer Reduktion abgesehen, da sie den ortsüblichen Preisen entsprechen sollen. Es gibt in der Umgebung jedoch nur EFH (Wohneigentum) resp 2 MFH mit Garagen (nicht Autounterstände!).
Sind seine Argumente vom Vermieter gerechtfertigt und ist es zulässig, dass er sich entgegen dem Mietvertrag auf die Bruttorendite beruft?
Oder hätten wir recht mit unserer Forderung um eine Reduktion von CHF 250.-?
Freundliche Grüsse