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Dr Donath
Dr Donath,
Kategorie: Österreichisches Recht
Zufriedene Kunden: 166
Erfahrung:  Expert
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Hallo die Polizei hat mich informiert das sie bei einem

Kundenfrage

Hallo die Polizei hat mich informiert das sie bei einem ehemaligen mitschüler eine alte klassen whatsappgruppe gefunden haben. Nun möchten sie mein handy sehen sie fragten ob ich das freiwillig mache ich sagt ja. Dürfen die Polizisten nur meine chats anschauen oder das ganze smartphone denn ich möchte nicht das sie daten sehen die sie nichts angehen lg
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Kärnten
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Nein
Gepostet: vor 10 Tagen.
Kategorie: Österreichisches Recht
Kunde: hat geantwortet vor 10 Tagen.
Sie haben die chats auch schon von anderen Personen
Experte:  Dr Donath hat geantwortet vor 10 Tagen.
Guten Tag,

Gerne kann ich Ihre Anfrage aufgreifen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, das Handy freiwillig zur Verfügung zu stellen. Abhängig davon, wie das Handy der Polizei zur Verfügung gestellt wird, kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Inhalte gesichtet werden. Auch wenn Sie dem zunächst zugestimmt haben, können Sie dies noch widerrufen (bspw können Sie angeben, dass Sie sich zwischenzeitlich über die Rechtslage informiert haben).

Meines Erachtens wäre es besser, abzuwarten, ob die Polizei das Handy für so relevant hält, dass eine förmliche Beschlagnahme verfügt wird. Das ist ein wenig davon abhängig, welche Rolle Ihnen in den Ermittlungen zukommt (sind Sie "Beschuldigter" oder "Zeuge"?). Als Beschuldigter etwa können Sie sogar die Bekanntgabe des Entsperrcodes verweigern, da Sie nicht verpflichtet sind, sich selbst zu belasten.

Ich würde Ihnen also raten, das Handy nicht zur Verfügung zu stellen. Gezwungen können Sie dazu zunächst nicht werden, es bräuchte eine entsprechende Beschlagnahme.

Ich hoffe, Sie finden diese Einschätzung hilfreich - in diesem Fall darf ich Sie um eine (Sterne-) Bewertung ersuchen, diese wird für die interne Evaluierung und Abrechnung benötigt. Vielen Dank!

Gerne können Sie selbstverständlich weitere Fragen im Zusammenhang mit Ihrer ursprünglichen Anfrage stellen.

Freundliche Grüße

G Donath

Experte:  Dr Donath hat geantwortet vor 9 Tagen.
Konnte ich Ihnen weiterhelfen?

Experte:  Dr Donath hat geantwortet vor 8 Tagen.
Ich ersuche um eine kurze Rückmeldung, vielen Dank.