Guten Tag,
Gerne kann ich Ihre Anfrage aufgreifen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, das Handy freiwillig zur Verfügung zu stellen. Abhängig davon, wie das Handy der Polizei zur Verfügung gestellt wird, kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Inhalte gesichtet werden. Auch wenn Sie dem zunächst zugestimmt haben, können Sie dies noch widerrufen (bspw können Sie angeben, dass Sie sich zwischenzeitlich über die Rechtslage informiert haben).
Meines Erachtens wäre es besser, abzuwarten, ob die Polizei das Handy für so relevant hält, dass eine förmliche Beschlagnahme verfügt wird. Das ist ein wenig davon abhängig, welche Rolle Ihnen in den Ermittlungen zukommt (sind Sie "Beschuldigter" oder "Zeuge"?). Als Beschuldigter etwa können Sie sogar die Bekanntgabe des Entsperrcodes verweigern, da Sie nicht verpflichtet sind, sich selbst zu belasten.
Ich würde Ihnen also raten, das Handy nicht zur Verfügung zu stellen. Gezwungen können Sie dazu zunächst nicht werden, es bräuchte eine entsprechende Beschlagnahme.
Ich hoffe, Sie finden diese Einschätzung hilfreich - in diesem Fall darf ich Sie um eine (Sterne-) Bewertung ersuchen, diese wird für die interne Evaluierung und Abrechnung benötigt. Vielen Dank!
Gerne können Sie selbstverständlich weitere Fragen im Zusammenhang mit Ihrer ursprünglichen Anfrage stellen.
Freundliche Grüße
G Donath