Österreichisches Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer. Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.Grundsätzlich gilt das im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehalt, auf das sie sich mit dem Arbeitgeber offenbar geeinigt haben. Ohne konkrete Zahlenangabe kann ich aber noch nicht nachvollziehen, woraus sich eine Differenz ergeben soll.
Die Beschreibung " 3000 inklusive KV-Erhöhung 2022" ist meiner Meinung nach so zu verstehen, dass in dem genannten Gehalt die KV-Erhöhung für 2022 bereits enthalten/inklusive ist. Wenn nun im Arbeitvertrag nur noch "3000" stünde, ohne den Zusatz "inklusive KV-Erhöhung 2022" verspricht der Arbeitsvertrag Ihnen die selbe Summe, wie das Offer.
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Mit freundlichen Grüßen -Rechtsanwalt-
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