Guten Tag,
Gerne kann ich Ihre Anfrage beantworten. Ich gehe für die Beantwortung grundsätzlich davon aus, dass Ihnen in dieser Transaktion Verbrauchereigenschaft zukommt, also insbesondere das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und allenfalls das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftsgesetz (FAGG) zu Anwendung gelangt.
Es besteht jedoch auch im Verbraucherrecht grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Sprache des Heimatstaates des Verbrauchers verfasst oder die Währung stets in der Landeswährung angegeben sein müssten (es sei denn, es würde sich zB um eine Internetpräsenz handeln, die ganz eindeutig nur auf einen bestimmten geografischen Markt - also zB Österreich - abzielt). Lediglich ein unerwarteter Wechsel in der Sprache (zB Vertragsverhandlungen erfolgten immer in deutscher Sprache, der schriftliche Vertrag ist dann aber in englischer Sprache verfasst) muss der Verbraucher nicht hinnehmen.
Im konkreten Fall haben Sie den Flug über einen so genannten "Crawler" (Skyscanner) gefunden und sind dann auf eine Buchungsseite (der Airline selbst) umgeleitet worden. Natürlich weiß ich nicht genau, wie die technischen Mechanismen im Hintergrund operieren, aber vermutlich werden Sie aufgrund Ihrer Eingaben auf eine bestimmte Buchungsseite der Airline (die ja mehrere derartige Seiten haben kann) geleitet; dem System ist dabei unter Umständen auch nicht erkenntlich, von wo aus der Zugriff erfolgt.
Eine Irreführung kann ich darin nicht erblicken, zumal auf der Plattform "Skyscanner" kein konkreter Vertrag (über eine Beförderungsleistung) abgeschlossen wird, das erfolgt (so nehme ich an) erst auf der konkreten Buchungsseite.
Ich hoffe, Sie finden diese Einschätzung hilfreich. Gerne können Sie mir Folgefragen stellen.
Freundliche Grüße
G Donath