Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn sich ihre Analyse ausschließlich auf die optische Wirkung auf potentielle Beeinträchtigungen erstreckt, können Sie dies ohne Zusatzqualifikation ausüben.
Allerdings benötigen Sie in der Tat eine neue Gewerbeanmeldung, denn das neue Gewerbe hat nichts mit der Tätigkeit eines klassischen Berufsfotografen zu tun.
Das neue Gewerbe müssten sie zum Beispiel wie folgt benennen:
"Optische Begutachtung von Fotovoltaikanlagen und Maschinen"
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-