Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Die benannte Firma tritt in den letzten Monaten vermehrt in Erscheinung.
Wenn hier keiner der Beteiligten sich für zuständig erachtet, Ihnen konkrete Auskünfte über die Abbuchung zu urteilen, können Sie den Vorgang bei Ihrer örtlichen Polizeibehörde zur Strafanzeige bringen.
Es handelt sich um einen Zahlungsbetrug/Kreditkartenbetrug. Die Behörden werden dann die entsprechenden Daten abfragen können und auch die Partei ermitteln, welche die Gelder erhalten hat.
Von dieser können Sie dann – über die Ermittlungsergebnisse der Polizei – die Zahlung zurückfordern. Dies kann gegebenenfalls auch über einen Rechtsanwalt und Gerichtsweg erfolgen.
Durch das rechtswidrige Verhalten hat der Verursacher die gesamten Rechtsverfolgungskosten zu tragen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-