Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Frage. Das Bestehen eines Ausgleichsanspruchs hängt unter anderem von den Umständen der Beendigung des Handelsvertretervertrags ab. § 24 Abs 3 HVertrG beschreibt Beendigungsituationen, bei deren Vorliegen ein Ausgleichsanspruch nicht bestehen soll und regelt auch einige Gegenausnahmen, bei denen der Ausgleich wiederum zusteht. Zusammengefasst besteht ein Anspruch unter anderem dann nicht, wenn
(i) der Handelsvertreter das Vertragsverhältnis ohne gerechtfertigten Grund beendet oder
(ii) der Unternehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund beendet oder
(iii) der Handelsvertreter gemäß einer aus Anlass der Beendigung des Vertragsverhältnisses getroffenen Vereinbarung seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einem Dritten überbindet.
Ob ein solcher gerechtfertigter bzw wichtiger Grund für eine Beendigung vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Ein gerechtfertigter Grund für die Kündigung durch den Handelsvertreter liegt darin, wenn dem Unternehmer zurechenbare Umstände Anlass für die Kündigung gegeben haben oder wenn dem Handelsvertreter eine Fortsetzung seiner Tätigkeit wegen seines Alters oder wegen Krankheit oder Gebrechen nicht zugemutet werden kann.
Die dem Unternehmer zurechenbaren Umstände und der Begriff des begründeten Anlasses sind weit auszulegen. Der Anlass kann in jedem Verhalten (Tun oder Unterlassen) des Unternehmers bestehen. Darunter fallen alle in der Sphäre des Unternehmers entstandenen Motive für die Auflösung. Ein Verschulden des Unternehmers ist nicht notwendig. Letztlich geht es darum, dass der Handelsvertreter durch in der Sphäre des Unternehmers liegende Umstände in eine für ihn nicht mehr haltbare Lage gebracht wird, ihm daher die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Eine einvernehmliche Auflösung bewirkt keine Einschränkungen des Ausgleichsanspruchs.
Wenn diese Antwort für Sie hilfreich war, bitten wir um eine positive Bewertung. Um Ihren Einzelfall einschätzen zu können, können wir auch gerne telefonieren (ein Telefonat können Sie über das Premium Service hinzubuchen).