Österreichisches Recht
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Vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, müssen Sie Deutsch auf dem Niveau B1 können. Dies können Sie auf verschiedene Wege nachweisen, etwa auch durch österreichische Schulzeugnisse, eine Lehrabschlussprüfung oder ein Universitätsstudium. Wenn Sie keinen dieser Nachweise haben, müssen Sie die sogenannte Integrationsprüfung positiv ablegen. Diese enthält Deutschkenntnisse auf Niveau B1.
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Der Sprachnachweis ist nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Voraussetzung für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft. Ich bin aufgrund Ihrer Frage davon ausgegangen, dass Sie bereits wissen, dass Sie grundsätzlich einen Sprachnachweis benötigen und nur wissen wollen, was die Folge ist, wenn sie den Test nicht bestehen. Unter Umständen benötigen Sie aber auch gar keinen Sprachnachweis (beispielsweise wenn eine fünfjährige aufrechte Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin/einem österreichischen Staatsbürger besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben).
Wenn Sie einen Sprachnachweis benötigen, ist dieser aber jedenfalls nur eine von mehreren Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft. Wenn alle sonstigen Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft erfüllt sind, muss keine besondere Wartefrist nach dem Erwerb des Sprachnachweises erfüllt sein.
Ob in Ihrem Einzelfall die Voraussetzungen für die österreichische Staatsbürgerschaft erfüllt sind, könnte im Zuge eines Premium-Services geprüft werden.
Danke für die Erklärung - wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (insbesondere mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich) müssen Sie jetzt nicht mehr warten, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Sie können einen Anwalt damit beauftragen, Sie dabei zu unterstützen, dürfen es aber auch alleine beantragen.
Wir können Sie dabei gerne unterstützen, besprechen wir das am besten telefonisch. Sie können ein Telefonat über das Premium-Service buchen.