Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure mitteilen zu müssen, das in Ihrem Fall eine Familienzusammenführung gar nicht möglich ist.
Den aus rechtlicher Sicht sind sie noch keine Familie (Eheleute).
Das Aufenthaltsrecht ermöglicht nicht ein zusammenkommen, um dann die Ehe zu schließen. D. h. sie müssten bereits verheiratet sein.
Im Übrigen müssen Sie bei einem Ehegattennachzug über hinreichende Finanzkraft, geordnete Verhältnisse und eine Wohnung verfügen, dass sie ihren hinzugeholten Ehemann versorgen können.
Ansonsten wird die Behörde eine Aufenthaltserlaubnis ablehnen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-