Österreichisches Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte teilen Sie mir ergänzend mit: Sind Sie Mieter der Wohnung?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ja, Sie können dagegen angehen. Als Mieter der Wohnung sind Sie Besitzer der Wohnung. Als solcher können Sie Besitzschutzansprüche gegen die Nachbarin geltend machen, die Sie in Ihrem Besitz stört. Das Versprühen einer Substanz mit der Folge, dass Sie sich nicht mehr auf Ihrem Balkon aufhalten können, stellte ine Besitzstörung dar. Dieser können Sie sich dadurch erwehren, dass Sie einen Unterlassungsanspruch gegen die Nachbarin geltend machen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie die Nachbarin schriftlich abmahnen und dazu auffordern, das Versprühen der Substanz sofort einzustellen. Sollte die Nachbarin dieser Aufforderung nicht Folge leisten, so können Sie einen Anwalt beauftragen, der gegen die Nachbarin auf Unterlassung klagt.
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Gern geschehen.
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