Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung ist davon auszugehen, dass es sich um eine Pflichtverletzung des Krankenhauses und/oder der betreuenden Ärzte handelt.
Durch sachgemäße und ordnungsgemäße Überprüfung und diagnostizieren hätte hier die nunmehr eingetretene nachteilige Gesundheitsfolge verhindert werden können.
Sie können und sollten daher über einen Rechtsanwalt (spezialisiert auf Medizinrecht) potentielle Haftungsansprüche und Arzthaftungsansprüche gegenüber Klinik und Ärzte prüfen lassen.
Hierbei handelt es sich um eine komplexe Sachverhaltsmaterie und Rechtsmaterie, die nur mittels eines Rechtsanwalts weiterverfolgt werden kann.
Dieser kann ihn auch beratend zur Verfügung stehen, welche Anträge möglicherweise gegenüber Behörden, Kassen und Versicherungen möglich sind.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-