Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre weitere Anfrage über JustAnswer.
Eine Beschlussfassung ist notwendig, auch wenn ein Gutachten vorliegt. Denn die Eigentümergemeinschaft kann sich gleichwohl dagegen entscheiden. Die Entscheidungsbefugnis liegt auch hier bei der Eigentümergemeinschaft (und nicht bei der Hausverwaltung).
Warum wir jedoch ein Umlaufbeschluss gestartet wurde, erschließt sich mir nicht. Dies wäre nur dann notwendig, wenn an dem vorgenannten Termin nicht eine Eigentümerversammlung sondern eine unverbindliche Besprechung erfolgt. Denn eine Eigentümerversammlung muss ordnungsgemäß angekündigt und geladen werden. Ist dies nicht der Fall, wäre der Umlaufbeschluss in der Tat richtig.
Die Frist des Gutachters ist unerheblich. Er kann der Eigentümerversammlung bzw. den Eigentümern keine Fristvorgabe machen. Dies ist also lediglich als Anraten anzusehen.
Die Eigentümergemeinschaft sollte nur im Auge behalten, dass eben von den Bäumen nunmehr nachweislich eine Gefahr ausgeht. Sollte hier etwas geschehen, läuft die Eigentümergemeinschaft Gefahr, dass die Versicherungen nicht bezahlen. Denn die Gefahrenquelle war bekannt und wurde sodann bewusst nicht beseitigt.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-