Österreichisches Recht
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Guten Tag,
ich habe gerade das Mietangebot vom Vermieter erhalten. Es geht um ein Hauptmietverhältnis. Die Kaution in Höhe von 2400 Euro ist vorgesehen. Der monatliche Gesamtmietzins beträgt 798 Eur und sei wertgesichert, gemäß Verbraucherpreisindex 2000.
Könnten Sie mir bitte sagen, ob wir nach 14-15 Monaten trotz der Bestimmung: „ Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 3 Jahren befristet abgeschlossen.“…. die Mietwohnung kündigen können? Gibt es für uns eine gesetzlich gesicherte Lösung? Vielen Dank ***** ***** Voraus für die Hilfe. LG **
Fachassistent(in): Gibt es eine Kopie des Vertrages? Fragesteller(in): Momentan haben wir nur Mietangebot. Der Vertrag wird nach meiner Bestätigung erstellt.
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): KanIn dem Proforma-Vertrag steht auch: „Die Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung und Vergebührung des Mietvertrags gehen zu Lasten des Mieters“.
Gibt es hier eine Falle? In der dritten Zeile der Vereinbarung steht: Die Vertragsparteien verzichten auf die Anfechtung dieser Vereinbarung wegen Irrtum“.
Kann diese Formulierung für uns schädlich ausfallen? Danke schön schon im Voraus für die Antwort. **
Sehr geehrter Kunde,
mein Name ist Steffan Schwerin und ich bin seit mehr als 13 Jahren Rechtsanwaltmit den Fachrichtungen Mietrecht und Familienrecht u.a.
Ihre Anfrage habe ich gelesen, und gebe mein Bestes, um Ihnen weiter zu helfen.
Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?
Wennnach der Beantwortung noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie nach. Ich antwortegern und freue mich auch mal über ein nettes Dankeschön – wenn Sie es wünschenauch gern telefonisch.Über eine Bewertung meiner Antwort (Sterne über der Frage) würde ich mich sehrfreuen, damit ich meinen Service auch weiterhin anbieten kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Schwerin
Rechtsanwalt
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