Österreichisches Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
gehe ich recht in der Annahme, dass Sie nun wünschen sich von diesem Kauf zu lösen?
Mit freundlichen Grüßen
Ok, sofern Sie also über wesentliche Merkmale der Immobilie bewusst getäuscht wurden, wäre ein Rücktritt vom Vertrag denkbar.
In allen anderen Fällen wäre eine Kaufpreisminderung denkbar. Sie könnten auch Ihre Mängelansprüche gerichtlich durchsetzen.
hier ist ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund der Täuschung möglich, ob Sieden Kaufpreis aufgrund des Konkurses des verkäufers wieder erhalten ist aber eine andere Frage. Auf jeden Fall sollten Sie aber gegenüber dem Verkäufer nachweislich vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis einfordern.
Bitte bewerten Sie mich noch, damit ich etwas verdienen kann, danke!