Österreichisches Recht
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Ich habe meinem Mann vor 7 Wochen bekannt gegeben das ich mich von ihm scheiden lasse. Er tut aber nix. Zieht nicht aus, sucht sich keine Wohnung oder sonst was. Wie gehe ich am Besten vor?
Einen 3 Jährigen Sohn haben wir
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),es freut mich, dass Sie sich für die Nutzung von JustAnswer entschieden haben.Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.Bitte erlauben Sie mir zur Vermeidung von Missverständnissen folgende Nachfrage:Wer ist Mietpartei bzw. wem gehört die Immobilie?Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies gern über den Premiumservice hinzubuchen. Ich vereinbare dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.Vielen Dank.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:Wenn kein Mietvertrag mit Ihren Eltern besteht, können diese verlangen, dass Ihr Noch-Ehemann aus der Immobilie auszieht.
Es ist ihm eine angemessene Frist zu setzen (zwischen 1-3 Monate). Dies sollte nachweisbar geschehen.
Zieht er dann nicht aus, müsste der Rechtsweg beschritten werden (Räumung).Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-