Österreichisches Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Unabhängig davon, wer das Hausrecht inne hat, müssen Sie sich nicht beschimpfen lassen.
Die benannte Beschimpfung erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung nach § 115 StGB (Österreich) und kann von Ihnen bei der örtlichen Polizeibehörde zur Anzeige gebracht werden.
Inwiefern Sie diesen Schritt gehen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Kosten entstehen hierdurch nicht.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),es freut mich, wenn ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter helfen konnte und stehe Ihnen auch in Zukunft gerne über JustAnswer zur Verfügung.Über die Abgabe einer positiven Bewertung (anklicken zwischen 3 - 5 Bewertungssternen oberhalb der Fragebox links/rechts) für meine Ausführungen würde ich mich freuen.Ich wünsche Ihnen alles Gute!Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-