Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer.
Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Bei dem beschriebenen Vorgehen handelt es sich um eine "unseriöse" Vertragsanbahnung durch das Unternehmen.
Wenn Sie nichts bestätigt haben und auch keinen Vertrag geschlossen haben, sind Sie keine Verpflichtung eingegangen.
Ohne Annahme Ihrerseits kann kein Vertrag begründet werden.
Ebenso durch die Rücksendung des Receivers wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Vertrag nicht gewollt ist.
Dies können Sie auch so ggü. dem Unternehmen darstellen.
Teilen Sie mit, dass kein Vertrag entstanden ist.
Die Beweislast über einen Vertragsschluss liegt nämlich beim behauptenden Unternehmen. Und der Nachweis wird der Unternehmung nicht gelingen.
Sie sind daher in einer sehr starken Rechtsposition.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-