Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, sofern Sie einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in der anhängigen Exektionsangelegenheit beauftragt haben, müssen Sie die Gerichte nicht von Ihrer Abwesenheit in Kenntnis setzen.
Sie sollten vielmehr Ihrem Rechtsanwalt auch Empfangs- und Zustellungsvollmacht hinsichtlich sämtlicher gerichtlicher und behördlicher Koprrespondenz erteilen (falls nicht bereits erfolgt), und Sie sollten hierüber die Gerichte und beteiligten Behörden schriftlich informieren.
Dadurch stellen Sie sicher, dass wirklich wichtige Nachrichten Sie über Ihren Anwalt auch erreichen, insbesondere mögliche Fristen nicht versäumt werden
Klicken Sie oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne/"Toller Service","Informativ & hilfreich","Frage beantwortet"), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.
Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt