Vielen Dank.
Die Firma ist Ihnen unter diesen Umständen selbstverständlich zu unverzüglicher Rückzahlung verpflichtet.
Diesen Anspruch können Sie notfalls auch gerichtlich duchsetzen.
Gehen Sie nun wie folgt vor: Fordern Sie die Firma (Einschreiben) zu umgehender Rückzahlung auf. Setzen Sie dieser hierzu ein Frist von maximal 5-7 Tagen ab Briefdatum.
Kündigen Sie in dem Schreiben an, dass Sie nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen und dass die hierdurch bedingten Kosten die Firma als Verzugsschaden zu tragen haben wird.
Teilen Sie ebenfalls mit, dass Sie nach Fristablauf Strafanzeige erstatten werden!
Gerät die Gegenseite mit dem Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist in Verzug, sind die Rechtsverfolgungskosten (=Anwaltskosten) als Verzugsschaden ersatzfähig.
Sie können dann auf Kosten der Firma einen Rechtsanwalt vor Ort einschalten, der Ihren Anspruch auf Rückzahlung sodann geltend machen und durchsetzen wird.
Der Anwalt wird die Firma zunächst außergerichtlich und schriftsätzlich auf Zahlung in Anspruch nehmen.
Zahlt diese dann noch immer nicht, wird der Anwalt einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken oder Zahlungsklage erheben - auch die hiermit verbundenen weiteren Kosten hätte die Firma zu tragen!
Klicken Sie dann bitte oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne/"Toller Service","Informativ & hilfreich","Frage beantwortet"), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.
Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt