Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, das ist nicht richtig.
Der Oma stand es zu Lebzeiten rechtlich völlig frei, einen anderen Bezugsberechtigten zu benennen, denn da die vormalige Einsetzung der Tochter widerruflich war, konnte die Oma dies jederzeit ändern und eine andere Person als Bezugsberechtigten einsetzen.
Es ist auch insbesondere nicht zutreffend, dass die Oma dies mindestens ein Jahr vorher hätte machen müssen. Vielmehr konnte sie nach Belieben und jederzeit einen anderen Bezugsberechtigten einsetzen!
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt