Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Das Verhalten Ihrer Mutter sollten Sie nicht länger hinnehmen, denn dieses ist auch durch das Ihrer Mutter zustehende Wohnrecht rechtlich nicht gedeckt.
Ihre Mutter kann Ihnen nicht die Nutzung der Eingangstür untersagen, sofern Sie nur durch diese zu Ihren eigenen Räumlichkeiten gelangen.
Ebenso wenig ist Ihre Mutter berechtigt, den Strom abzuschalten und den Schlüssel zu verstecken.
In sämtlichen dieser Fälle liegt eine Rechtebeeinträchtigung zu Ihren Lasten vor, die Sie als Eigentümer der Immobilie rechtlich abwehren können: Sofern Ihre Mutter auch weiterhin in der geschilderten Weise Ihre Rechte verletzt, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mutter notfalls gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.
Sie sollten Ihrer Mutter daher unmissverständlich ankündigen, dass Sie den Rechtsweg beschreiten werden, sollte diese Ihre Rechte in dem Haus künftig nicht respektieren und achten!
Im Übrigen sind die Verbrauchskosten so aufzuteilen, wie die jeweiligen Verbräuche auch bei Ihnen und Ihrer Mutter anfallen: Produziert diese daher Kosten, die über dem Monatsbetrag von 60 EUR liegen, so hat sie diese Mehrkosten auch zu tragen.
Hinsichtlich des Gartens und des Kellers gelten die von Ihnen erwähnten vertraglichen Absprachen, wonach Ihre Mutter nur ein Mitnutzungsrecht inne hat - sie kann Ihnen daher die Nutzung des Kellers und des Gartens überhaupt nicht untersagen.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt