Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Durch die Annahme Ihres Kaufangebotes ist ein wirksamer Kaufvertrag über EUR 50.000,- zustande gekommen.
2. Die Übermittlung eines Vertrages über EUR 26.000,- und einem weiteren Vertrages entspricht nicht der vertraglichen Vereinbarung. Auch wenn der Verkäufer einen Grund hat den Kaufpreis auf zwei Verträge aufzuteilen, muss dies von Ihnen nicht akzeptiert werden.
3. Sie haben mit dem Käufer einen gültigen Vertrag und sollten die mit der Abwicklung betraute Kanzlei darauf hinweisen. In diesem Zuge wäre auch die Kostentragung für die Tätigkeit des Anwaltes zu klären.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
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Viele Grüße