Österreichisches Recht
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Sehr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte Ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben folgendermaßen:
Leider ist Aufforderung die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Zahlung der Anwaltskosten berechtigt. Durch das Zuparken einer Privateinfahrt haben Sie eine sogenannte Besitzstörung vorgenommen.
Das Gesetz versteht unter einer Besitzstörungshandlung ein Verhalten, wodurch der Besitz, somit die ungehinderte Ausübung aller mit dem Besitz zusammenhängenden Rechte, insbesondere die ungehinderte Nutzung, das Betreten und Verlassen usw. verletzt wird.
Beim nächsten mal sollten Sie darauf achten, dass die Einfahrt frei bleibt, da ein Zuparken die Nachbarin auch im Wege der Klage verfolgt werden kann.
Die Dauer und die Tageszeit der Störung sind für die Besitzstörungsklage nicht von Bedeutung, d.h. auch ein kurzes Abstellen des PKWs reicht hierfür aus.
Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können.
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