Österreichisches Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage bei Just Answer, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworte
Das bedeutet, dass ein Teil der Taten nicht mehr verfolgt wird
Wenn also zB ein Strafverfahren wegen Diebstahls und Betrug läuft und das Verfahren wird wegen des Betrugs eingestellt, dann ist es teilweise eingestellt
Bitte teilen Sie mit, ob noch Fragen bestehen
Nein eines von beiden wurde dann eingestellt, da es ja nur eine teilweise Einstellung ist
Dann haben Sie Glück, dann ist erst das eine Verfahren eingestellt und dann das andere
Also sind beide eingestellt und Sie haben nichts mehr zu befürchten
Ja zuerst wurde das Verfahren wegen Betrug eingestellt,m dann das wegen Diebstahl
Also findet kein Verfahren mehr statt, es sei denn die Täter werden gefunden, dann kann es wieder aufgenommen werden
Habe ich Ihnen weiterhelfen können ?
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