Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Ein Aufenthalt in Marokko ist bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich.
Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht grundsätzlich nicht und stellt bei Überschreiten der 90 Tage Aufenthaltsdauer einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Für einen längeren Aufenthalt ist ein Einreiseformular mit Nachweis über finanzielle Mittel oder einen Arbeitsvertrag vorzulegen. Ein längerer Aufenthalt ist in jedem Fall zu begründen.
Neben den Ausweis benötigen Sie einen Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Antwort positiv bewerten, wenn Sie mit dieser zufrieden sind. Sollte meine Antwort Ihre Frage noch nicht vollständig beantworten oder Sie noch Fragen haben, fragen Sie nach bevor Sie eine Bewertung abgeben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter