Sehr geehrter Ratsuchender!
Nachdem Sie den Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen konnten,würde ich Ihnen empfehlen,eine ärztliche Bestätigung zu beschaffen,dass Ihnen dies nicht möglich war und diese der Kursleitung vorlegen.Einen Ersatzkurs müssen Sie nicht annehmen-noch dazu,wo die Kursleitung auf Ihr diesbezügliches Angebot nicht eingegangen ist.Die Kursleitung kann sicher nicht die gesamten Kosten des Kurses von Ihnen fordern,weil Sie ja nur 3 mal dort waren und dann keine Kosten mehr verursacht haben.Die Kursleitung kann nur die tatsächlichen Kosten auf Grund Ihres Kursbesuchs verrechnen und könnte ich mir vorstellen,dass Sie mit Ihrem Angebot von € 300 richtig liegen könnten.Dieses Angebot könnten Sie schriftlich wiederholen.
Ich hoffe,Ihnen eine erste rechtliche Orientierung
ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
Bitte fragen Sie nach,wenn noch Unklarheiten bestehen,Sie
also nicht zufrieden sind.
Bewerten Sie bitte die Antwort,damit die Plattform meine
Antwort honoriert.
Ich wünsche einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüssen aus der Steiermark
Dr.Nikolaus Frank