Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Da es sich hierbei um eine einvernehmliche Scheidung handelt,ist es letztendlich Verhandlungssache.
Sie könnten die Modalitäten rechtsverbindlich in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
Hier muss versucht werden, einen gerechten Interessenausgleich herzustellen.
Sofern Ihr Mann in dieser Konstellation die Ausfallbürgschaft übernimmt ( hierzu kann man ihn natürlich nicht zwingen), wäre es gerecht, wenn er eine entsprechende Gegenleistung hierfür erhält.
Daher sehe ich zwei Möglichkeiten:
Entweder ihr Mann wird nicht Bürge, oder sie verständigen sich darauf, dass der Umstand, dass er Ausfallbürge wird (er hat dann ja grundsätzlich nur eine Zahlungsverpflichtung ohne jegliche Gegenleistung dafür), bei der von Ihnen angesprochenen Ausgleichszahlung berücksichtigt wird.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Bitte bewerten Sie meine Antwort, wenn Sie zufrieden sind. Nur durch eine positive Bewertung wird meine Arbeit vergütet. Sollten Sie nicht mit meiner Antwort zufrieden sein, können Sie beliebig oft nachfragen, bis Sie eine zufriedenstellende Antwort erhalten. In diesem Fall möchte ich Sie bitten mir noch keine Bewertung (z.B. Frage nicht beantwortet) zu geben, sondern mich erst dann zu bewerten, wenn der Fragevorgang aus Ihrer Sicht abgeschlossen ist.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt