Österreichisches Recht
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S.g. Herr Dr. Tobias Rösemeier -Rechtsanwalt
Danke für Ihre Rückfrage. Die Anwort wird nicht mehr benötigt. Die Angelegenheit hat sich v on selbst erledigt. Es gibt keine Verjährung.
Ich bitte Sie allenfalls abgebuchte Beträge meinem Konto wieder zuzuführen.
Mariapfarr, am 23.4.2009
Harald Baureiß