Österreichisches Recht
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Sehr geehrter Herr Ratsuchender!
Sie könnten nach § 1330 ABGB auf Unterlassung und allenfalls auf Schadenersatz klagen. Weiters sind in Ihrem Fall auch strafrechtliche Ansprüche denkbar [zB. Privatanklage wegen Ehrenbeleidigung bzw. Kreditschädigung].
Beachten Sie aber, dass die Gegenseite von Ihrer Vereinbarung mit der Polizei nichts wissen musste und Sie das Kostenrisiko tragen.
Sollten Sie gerichtliche Schritte setzen wollen, wäre in Ihrem Fall jedenfalls eine Konsultation eines Anwalts erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Lintschinger
Rechtsanwalt
www.ra-lintschinger.at