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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, das ist rechtlich ohne weiteres zulässig und möglich.
Sie können sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mittels E-Mail, Fax oder postalisch übermitteln lassen.
Rechtlich ist dies in keiner Weise zu beanstanden!
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt