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Sehr geehrter Fragesteller,
verstehe ich Sie richtig, dass ein Asylantrag gestellt werden soll ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Da die Mutter ja kein Visum für die Einreise und den Aufenthalt hat, muss ein solches Aufenthaltsrecht "geschaffen" werden. Dies würde aber bedeuten, dass ein Asylantrag notwendig ist, der wegen des Kriegsgeschehens auch ohne weiteres positiv beschieden wird.
Die Problematik ist lediglich, dass dieser Antrag in dem Land gestellt werden muss, der als erstes sicheres Land erreicht wurde, dies wäre dann bei Grenzübertritt in Ploen.
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
hat sie denn den dafür erforderlichen Reisepass ?
unterstellt , sie hat den biometrischen Reisepass (erfahrungsgemäß haben diesen leider die Wenigsten), dann kann sie erst einmal visumsfrei einreisen, müsste dann jedoch nach 3 Monaten entweder ausreisen oder bräuchte einen Aufenthalt. Dies liefe dann vermutlich doch auf einen Asylantrag hinaus, wenn die Ausreise grundsätzlich möglich wäre, aber wegen des Krieges nicht erfolgen soll.
genau, die ersten 3 Monate sind "ohne Problem". Sie kann dann beliebig sich innerhalb der EU bewegen. Danach müsste eine Lösung gefunden werden. Gäbe es z.B. keine Flüge kann man den Schengenaufenthalt verlängern lassen. Gäbe es Flüge, aber weiterhin Krieg, müsste man ggf. einen Asylantrag stellen.
gerne !
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag und alles Gute !